H-Zulassungen

Um das Oldtimer-Kennzeichen kursieren Halb- und Unwahrheiten:

Der alte Wagen dürfte keinerlei Gebrauchsspuren haben, Tuning sei absolut verboten.

Das stimmt so nicht.

Als Orginalitätsnachweis für technisches oder optisches zeitgenössisches Tuning sollten vom Fahrzeughalter auf jeden Fall alte Gutachten, der Fahrzeugbrief, Fahrzeugbriefkopien von ähnlichen Änderungen, Herstellerfreigaben, alte Prospekte oder Testberichte usw. zur Begutachtung mitgegeben werden. Dann klappt es auch mit dem H-Kennzeichen. Sachverständigen haben etwas mehr Spielraum bei der Begutachtung als man eigentlich denkt.

Um bei der Begutachtung ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bescheinigt zu bekommen sollte das Fahrzeug natürlich in einem guten Erhaltungs- und Pflegezustand sein.
Wir arbeiten seit längerem mit einigen Sachverständigen zusammen und können hier gerne behilflich sein, am besten ist jedoch man bespricht die Änderungen vorher mit uns.